Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist mit Inkrafttreten der DIN 4108 Teil 7 rechtlich verbindlich festgeschrieben. „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. ...“. Und nur eine Blower-Door-Messung kann die Einhaltung der geforderten Messwerte überprüfen.

Eine Luftdichtheitsmessung ist eines der wenigen sinnvollen Instrumente, um die Qualität der Bauausführung zu überprüfen. Sie ist die Grundlage für eine höchstmögliche Energieeinsparung und Vermeidung von Bauschäden wie z. B Schimmelpilzbildung.

Die Firma Öko-Bau verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich Luftdichtigkeitsprüfung. Lassen Sie sich in unserem Hause ausführlich zu diesem Thema beraten. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über eine Blower-Door-Messung, welche individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten ist.

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